HINWEISE IN REGELWERKEN

BFR – Baufachliche Richtlinie Abwasser

(Arbeitshilfen Abwasser)

Arbeitshilfen zu Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes, Ausgabe November 2018
 
Sanierung, Anforderung an die Qualifikation der Unternehmen 
Anhang A-6.1.4 - BFR Abwasser
 

Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen und erfüllen (Fachkunde und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung). 
 
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber /Bieter im Vergabeverfahren 
die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach 
[RAL-GZ 961] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens für die geforderte Beurteilungsgruppe „S“ nachweist.
 
Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen der Beurteilungsgruppe „S“ im Vergabeverfahren über einen Prüfbericht nachweist und im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen
Vertrag zur Einhaltung der Gütesicherung abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung durchführt.
 
Die Qualifikationsnachweise sind in Abhängigkeit von den ausgeschriebenen Sanierungsverfahren zu fordern (z. B. S10 = Roboter, S27 = Schlauchlining). 
Weitere Informationen sind unter www.kanalbau.com zu finden.
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Inspektion, Anforderung an die Qualifikation der Unternehmen
Anhang A-2.3.2 - BFR Abwasser

 
Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen und erfüllen (Fachkunde 
und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung). 
 
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber /Bieter im Vergabeverfahren 
die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach 
[RAL-GZ 961] bzw. [RAL-GZ 968] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Güte-zeichens für die geforderte  Beurteilungsgruppe „I“ nachweist.
 
Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen der Beurteilungsgruppe „I“ im Vergabeverfahren über einen Prüfbericht nachweist und im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen
Vertrag zur Einhaltung der Gütesicherung abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung durchführt.
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Reinigung, Anforderung an die Qualifikation der Unternehmen
Anhang A-2.1.3 - 
BFR Abwasser

Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen und erfüllen (Fachkunde und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung).
 
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber/Bieter im Vergabeverfahren
die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach
[RAL-GZ 961] bzw. [RAL-GZ 968] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens für die geforderte Beurteilungsgruppe „R“ nachweist.
 
Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen der Beurteilungsgruppe „R“  im Vergabeverfahren über einen Prüfbericht nachweist und im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen
Vertrag zur Einhaltung der Gütesicherung abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung durchführt. 
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Dichtheitsprüfung, Anforderung an die Qualifikation der Unternehmen
Anhang A-2.5.11 - BFR Abwasser

 

Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen und erfüllen (Fachkunde und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung). 

 

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber/Bieter im Vergabeverfahren 
die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach 
[RAL-GZ 961] bzw. [RAL-GZ 968] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens  für die geforderte Beurteilungsgruppe „D“ nachweist. 

 

Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen der Beurteilungsgruppe „D“ im Vergabeverfahren über einen Prüfbericht nachweist und im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen 
Vertrag zur Einhaltung der Gütesicherung abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung durchführt.

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