Bietereignung

Nachweis der Bietereignung in Bezug auf die Fachkunde

Vergabestellen sind gehalten, öffentliche Aufträge zur Herstellung und Instandsetzung von Abwasserleitungen und -kanälen an geeignete Bieter zu vergeben. Daher prüfen derzeit bundesweit mehr als 5.500 öffentliche Auftraggeber bzw. Ingenieurbüros die fachtechnische Eignung der Bieter auf Grundlage der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 als Referenzniveau zur Formulierung von Eignungsanforderungen. 

In den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 sind zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern abgestimmte Anforderungen definiert an Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und technische Zuverlässigkeit sowie die Dokumentation der Eigenüberwachung. 

Die Erfüllung dieser Anforderungen sind vom Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis über das Gütezeichen Kanalbau der entsprechenden Beurteilungsgruppe wird auf Grundlage einer kontinuierlichen Beratung und Prüfung durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure von der Gütegemeinschaft ausgestellt. 

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