Das Konzept

Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961

Vor der Vergabe von Aufträgen zur ,,Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen" prüfen Auftraggeber und Netzbetreiber die Eignung der Bieter. Eine zwischen Auftraggebern, Ingenieurbüros und Auftragnehmern abgestimmte Grundlage zur Bewertung der fachtechnischen Eignung bietet die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. Unternehmen mit Gütezeichen Kanalbau haben für bestimmte Ausführungsbereiche ihre technische Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit nachgewiesen. Die Prüfung der fachlichen Eignung durch den RAL-Güteausschuss in Zusammenarbeit mit den beauftragten Prüfingenieuren erspart Auftraggebern und Auftragnehmern aufwendige Einzelprüfungen bzw. -nachweise.
 
Die Mindestanforderungen an die fachtechnische Eignung ausführender Unternehmen sind definiert in den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961. Diese Anforderungen werden gemeinsam von Auftraggebern und Auftragnehmern erarbeitet und aktualisiert und stellen somit einen Konsens der betroffenen Fachleute dar. Darüber hinaus werden die betroffenen Fach- und Verkehrskreise (Behörden, Verbände, Ministerien) im Rahmen des RAL-Anerkennungsverfahrens in die Abstimmung der Güte- und Prüfbestimmungen einbezogen. 

Aufgabe der Gütegemeinschaft Kanalbau ist die regelmäßige Prüfung, ob Antragsteller bzw. Gütezeicheninhaber die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Unternehmen, die den Nachweis erbracht haben und in der Folge regelmäßig erbringen, dokumentieren dies über das RAL-Gütezeichen Kanalbau. Die spezielle Tätigkeit, für die die Qualifikation nachgewiesen ist, wird durch Nennung der Beurteilungsgruppe unterhalb des Gütezeichens ausgewiesen. 



Zu den Mitgliedern der Gütegemeinschaft Kanalbau zählen kommunale Auftraggeber, Ingenieurbüros und Auftragnehmer aus dem Fachbereich. Die Gütegemeinschaft bietet als gemeinnützig tätige Organisation ein umfangreiches Angebot an Schulung und Beratung für Auftraggeber, Ingenieurbüros und Gütezeicheninhaber an, leistet Grundlagenarbeit im Sinne der Qualität und bietet über die Erfahrungsaustausche eine Plattform zum fachlichen Austausch. Die Leistungen gehen damit weit über die einer reinen Zertifizierung hinaus. 

Es wurde das Konzept einer RAL-Gütegemeinschaft gewählt, um ein höchstmögliches Maß an Eigenverantwortung der beteiligten Unternehmen sicherzustellen. Auch wurde gleichzeitig dafür gesorgt, dass die Vorstellungen der Auftraggeber als Betreiber von Kanälen und Leitungen hinsichtlich des Anforderungsprofils berücksichtigt wurden. So wurde eine wettbewerbsrechtlich neutrale, fundiert arbeitende Organisation geschaffen. 

Auszug aus der Vereinssatzung:

Der Verein hat den Zweck, 
  1. die Umweltverträglichkeit von Abwasserleitungen und -kanälen zu verbessern und damit den Verunreinigungen von Grundwasser und Boden durch undichte Kanäle entgegenzuwirken,
  2. die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung durch unsachgemäße Arbeiten zu schützen.

Zu diesem Zweck hat der Verein die Aufgabe, 
  1. die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen gütezusichern. Darunter fallen Maßnahmen des Neubaus, der Erneuerung, der Instandsetzung, der Sanierung, der Inspektion und der Wartung von Abwasserleitungen und -kanälen,
  2. diese Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen Kanalbau zu kennzeichnen,
  3. eine Gütezeichensatzung und Durchführungsbestimmungen zu schaffen
  4. zu überwachen, dass Gütezeichenbenutzer die Gütezeichensatzung beachten,
  5. Gütezeichenbenutzer zu verpflichten, nur solche Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen zu kennzeichnen,
  6. Aus- und Fortbildung, Seminare und Veranstaltungen mit der Zielsetzung der Verbesserung der Herstellung und der Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen zu fördern bzw. gegebenenfalls selber durchzuführen,
  7. Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.