Comité consultatif

Comité consultatif de l'association pour la qualité Kanalbau (Construction de canalisations)

Beiratsvorsitzender Dipl.-Ing. Gunnar Hunold

Dipl.-Ing. Gunnar Hunold

Rudolf Feickert GmbH
Geschäftsführer
Feldstraße 2
06463 Falkenstein/OT Ermsleben

Telefon +49 (34743) 96416

Dipl.-Ing./SFI Bernd Alvermann

Dipl.-Ing./SFI Bernd Alvermann

Kuhlmann Leitungsbau GmbH
Leiter Bau und Technik
Theodor-Marwitz-Straße 5
21337 Lüneburg

Telefon +49 (4131) 2661016

Bau-Ass. Dipl.-Ing. Markus von Brechan

Bau-Ass. Dipl.-Ing. Markus von Brechan

Heinrich Hamelmann GmbH
Kalkulation
Butzenstraße 39
47918 Tönisvorst

Telefon +49 (2152) 9187-0



Dipl.-Ing. Andreas Burger

Dipl.-Ing. Andreas Burger

SAX + KLEE GMBH
Geschäftsführer
Dalbergstraße 30-34
68159 Mannheim

Telefon +49 (621) 182222

Dipl.-Ing. M.A. Rudolf Feickert

Dipl.-Ing. M.A. Rudolf Feickert

Ehrenmitglied seit 2016
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Dietmar Frenken

Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Dietmar Frenken

BLANDFORT Bau GmbH & Co. KG
Leiter
Im Gansbruch 27
52441 Linnich

Telefon +49 (2462) 990543

Geschäftsordnung des Beirates Güteschutz Kanalbau

Im Einvernehmen mit der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandsetzung von Entwässerungskanälen und -leitungen e.V., vertreten durch den gesetzlichen Vorstand (§ 8, Abs. 1, der Satzung der Gütegemeinschaft) hat sich der Beirat folgende Geschäftsordnung gegeben: 

Präambel 
Der Beirat sieht sich als Interessenvertreter und Mittler des Güteschutzgedankens. 

§ 1 Mitglieder 
Die Mitglieder des Beirates bestehen aus Vertretern des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, die die im Kanalbau tätigen Betriebe repräsentieren. Je Verband werden höchstens 3 Mitglieder benannt. Vertreter der Geschäftsführungen dieser Verbände nehmen beratend an den Sitzungen teil. 

§ 2 Aufgaben 
Die Aufgaben des Beirates bestehen darin, die Gütegemeinschaft in allen Belangen der Gütesicherung zu beraten, die Interessen der in den Verbänden organisierten Unternehmen zu vertreten und ein Beiratsmitglied in den Vorstand der Gütegemeinschaft zu entsenden. 

§ 3 Vorsitz 
Die Mitglieder des Beirates wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden mit der Amtsdauer von 2 Jahren, abgestimmt mit der Wahlperiode der Gütegemeinschaft. 

§ 4 Sitzungen 
Der Vorsitzende ruft mit einer Frist von 2 Wochen die Sitzungen des Beirates ein und leitet die Sitzungen. Über die Ergebnisse der Sitzungen werden Niederschriften gefertigt und vom Vorsitzenden des Beirates unterzeichnet. Die Niederschrift wird dem Vorstand der Gütegemeinschaft zugeleitet. 

§ 5 Entscheidungen 
Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder. 

§ 6 Änderungen der Geschäftsordnung 
Diese Geschäftsordnung kann nur im Einvernehmen zwischen der Gütegemeinschaft und dem Beirat geändert werden. 

Stand 19.04.2007