 
Eine Konstante bei der Auftragsvergabe
Download PDFDatum: 11/2025
Gütesicherung Kanalbau nach RAL-GZ 961
Das Instrument der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ist feste Größe sowie etablierter Maßstab bei der Vergabe von Arbeiten im Kanalbau an geeignete Unternehmen im Bereich des Neubaus, der Sanierung oder der Instandhaltung von Abwasserleitungen- und kanälen. Die Gütesicherung dient dabei Auftraggebern als sicherndes Instrument, um die technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Baufirmen zu bewerten und sicherzustellen. Die Grundsätze des Vergaberechts im Sinne des § 97 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) – Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Mittelstandsfreundlichkeit – bilden die rechtlichen Leitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie sorgen für faire Wettbewerbsbedingungen und die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel. Substanzieller Bestandteil der Gütesicherung nach RAL-GZ 961 stellt die Forderung nach § 122 GWB dar. So dürfen öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben werden, die die festgelegten Eignungskriterien – etwa zur technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit – erfüllen.
