HINWEISE IN REGELWERKEN
DWA-M 197
Ausschreibung von Kanalreinigungsleistungen mit dem Hochdruckspülverfahren
Merkblatt DWA-M 197: Juli 2014
Abschnitt 4.2.16: Nachweis über die Eignung
Vor der Auftragsvergabe ist nach § 16 Abs. 2 VOB/A die Eignung der Bieter zu prüfen. Die Auftraggeber müssen daher in den Bewerbungsbedingungen mit Bezug auf § 6 Abs. 3 VOB/A angeben, welche Nachweise die Bieter zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorzulegen haben.
Der Nachweis kann u. a. durch Referenzlisten und Angaben über die verfügbaren Fahrzeuge geführt werden. Reinigungsleistungen sollten an Fachfirmen vergeben werden, deren Ausrüstung und Personal bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, und die über eine Eigen- und Fremdüberwachung verfügen. Dies kann z. B. durch den Besitz des Gütezeichens R der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V. (Güteschutz Kanalbau) nachgewiesen werden.
Abschnitt I Baubeschreibung: 3 Anforderungen an Fahrzeuge und Geräte
Der Auftraggeber überlässt dem Aufragnehmer die Wahl der Fahrzeuge. Um eine effektive und ordnungsgemäße Reinigung zu gewährleisten, sind folgende Mindestanforderungen entsprechend der Anforderungen des Güteschutzes Kanalbau (Gütezeichen R) einzuhalten.
Abschnitt I Baubeschreibung: 12 Nachweis der Eignung
Die Bewerber für die Reinigung von Abwasserkanälen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung – bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung – mit Abgabe des Angebots nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und -kanälen e. V. und den zugehörigen Bauwerken sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL-Gütezeichens Beurteilungsgruppe R der Gütegemeinschaft ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die oben genannten Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen.