Vergabebedingung
Forderung der Bietereignung auf Grundlage RAL-GZ 961
Die rechtssichere Vergabe öffentlicher Bauleistungen ist das Ergebnis zielgenauer und vergaberechtskonformer Ausschreibung. Die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen erfordert dabei eine genaue Beschreibung der Anforderungen an die zu erbringende Leistung. Zusätzlich kann der Auftraggeber als Vergabestelle auftragsbezogen die Anforderungen an die Eignung der Bieter (Teilnehmer im Wettbewerb) festlegen. Diese Anforderungen konform zum Vergaberecht zu formulieren, ist eine komplexe Aufgabe.
Unternehmen müssen die für eine fachgerechte Ausführung erforderliche Eignung besitzen (VOB/A sowie grundsätzliche Hinweise in DIN EN 1610, Abschnitt 15). So wird insbesondere in Verbindung mit einer effektiven Bauüberwachung gewährleistet, dass das geschuldete Werk in der vom Auftrageber definierten Qualität erbracht wird.
Deshalb formulieren Auftraggeber bei öffentlicher Ausschreibung die Forderung der Bietereignung nach RAL-GZ 961 in der Vergabebekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich informieren über:
- Formulierung zur Forderung Bieterqualifikation nach RAL-GZ 961
- Anwendungshilfen und weitergehende Informationen zu Forderung, Prüfung und Nachweis der Bietereignung nach RAL-GZ 961 (Hinweise zu EFB).
- Rechtliche Rahmenbedingungen zur Forderung der Bietereignung