Dipl.-Ing. Gunnar Hunold
Geschäftsführer
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Heinrich Hamelmann GmbH
Kalkulation
Butzenstraße 39
47918 Tönisvorst
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Im Einvernehmen mit der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandsetzung von Entwässerungskanälen und -leitungen e.V., vertreten durch den gesetzlichen Vorstand (§ 8, Abs. 1, der Satzung der Gütegemeinschaft) hat sich der Beirat folgende Geschäftsordnung gegeben:
Präambel
Der Beirat sieht sich als Interessenvertreter und Mittler des Güteschutzgedankens.
§ 1 Mitglieder
Die Mitglieder des Beirates bestehen aus Vertretern des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, die die im Kanalbau tätigen Betriebe repräsentieren. Je Verband werden höchstens 3 Mitglieder benannt. Vertreter der Geschäftsführungen dieser Verbände nehmen beratend an den Sitzungen teil.
§ 2 Aufgaben
Die Aufgaben des Beirates bestehen darin, die Gütegemeinschaft in allen Belangen der Gütesicherung zu beraten, die Interessen der in den Verbänden organisierten Unternehmen zu vertreten und ein Beiratsmitglied in den Vorstand der Gütegemeinschaft zu entsenden.
§ 3 Vorsitz
Die Mitglieder des Beirates wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden mit der Amtsdauer von 2 Jahren, abgestimmt mit der Wahlperiode der Gütegemeinschaft.
§ 4 Sitzungen
Der Vorsitzende ruft mit einer Frist von 2 Wochen die Sitzungen des Beirates ein und leitet die Sitzungen. Über die Ergebnisse der Sitzungen werden Niederschriften gefertigt und vom Vorsitzenden des Beirates unterzeichnet. Die Niederschrift wird dem Vorstand der Gütegemeinschaft zugeleitet.
§ 5 Entscheidungen
Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder.
§ 6 Änderungen der Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung kann nur im Einvernehmen zwischen der Gütegemeinschaft und dem Beirat geändert werden.
Stand 19.04.2007