Dipl.-Ing. Uwe Neuschäfer
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Der Güteausschuss ist das zentrale Organ zur Verwirklichung des Gütesicherungsgedankens. Er arbeitet im Rahmen der durch die Satzung gegebenen Aufgaben unabhängig. Das Gremium besteht aus 7 Mitgliedern. Ein Auftraggeber-Vertreter und ein Ingenieurbüro-Vertreter werden durch die DWA für 2 Jahre benannt. Die weiteren 5 Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung alle 2 Jahre mit paritätischen Stimmen von Auftraggebern und Auftragnehmern gewählt.
Die konstruktive Zusammenarbeit der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite in diesem Gremium ist wegweisend. Zu den Aufgaben des Güteausschuss gehören:
- Erarbeitung/Anpassung der Güte- und Prüfbestimmungen
- Beauftragung der Prüfingenieure
- Entscheidung zur Verleihung des Gütezeichens im Einzelfall
- Entscheidung zu Ahndungen (bis hin zum Entzug des Gütezeichens) im Einzelfall
- Entscheidungen zu Änderungseinstufungen in eine andere Beurteilungsgruppe
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