Unterwegs in Sachen Qualität
Download PDFDatum: 08/2013
Vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure besuchen die Baustellen der Unternehmen mit Gütezeichen
Die personelle und fachliche Qualifikation des Bieters ist für die Vergabe öffentlicher Aufträge ein maßgebliches Entscheidungs- kriterium. In den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 finden sich detaillierte Anforderungen an die Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter sowie an die Dokumentation der Eigenüberwachung. Im Einzelnen gehören hierzu Anforderungen an Personal, Betriebseinrichtungen und Geräte, Nachunternehmer und Eigenüberwachung. Gütezeicheninhabern wird die Erfüllung dieser Qualifikationsmerkmale kontinuierlich durch den Güteausschuss in Zusammenarbeit mit den beauftragten Prüfingenieuren bestätigt. Das geschieht in Form von unangemeldeten Baustellenbesuchen, die ein vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft beauftragter Prüfingenieur in vorgegebenen Abständen durchführt.