2019

Mit der Technik Schritt halten

Mit der Technik Schritt halten

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Datum: 08/2019

In der Gütegemeinschaft Kanalbau stimmen Auftraggeber, Ingenieurbüros und Auftragnehmer das Anforderungsprofil zur fachlichen Eignung der ausführenden Unternehmen regelmäßig ab. Die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 stellen damit einen Konsens der Fachbranche zu den Mindestanforderungen an die Bieter dar hinsichtlich Erfahrung und Zuverlässigkeit, Qualifikation des Personals, Technik und Geräten, Einsatz von Nachunternehmern und Eigenüberwachung. Die Güte- und Prüfbestimmungen werden vom Güteausschuss regelmäßig angepasst. Vor diesem Hintergrund standen auf der 32. Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft Kanalbau in Bonn neben der Beschlussfassung zu Haushalt und Wirtschaftsplan auch Anpassungen der Güte- und Prüfbestimmungen auf der Tagesordnung. Im Wesentlichen betreffen die nun beschlossenen Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen die Definitionen der Beurteilungsgruppen für den Kanalbau in offener Bauweise (Gruppen AK3, AK2 und AK1), die Anforderungen der Beurteilungsgruppe Sanierung (S) sowie die Anzahl der Baustellenbesuche.