Güte- & Prüfbestimmungen

Geltungsbereich 
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Herstellung und Instandhaltung1) von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und -kanälen und den zugehörigen Bauwerken. 

Allgemeine Bedingungen 
Für die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.). 

Gütebestimmungen 
Ausführungsbereiche und Beurteilungsgruppen 
Werden die Anforderungen zum genannten Leistungsbereich erfüllt, wird ein Unternehmen / eine Organisation (öffentliche Einrichtung / Ingenieurbüro) in die gleichnamige Beurteilungsgruppe eingestuft.


Offener Kanalbau (AK)

Ausführungsbereich AK3
Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken in einer charakteristischen Tiefe der Baugrubensohle bis 3 m.

Der Ausführungsbereich AK3 ist Bestandteil der Ausführungsbereiche AK2 und AK1.

Ausführungsbereich AK2
Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken in einer charakteristischen Tiefe der Baugrubensohle bis 5 m, auch unter erschwerten Bedingungen.

Der Ausführungsbereich AK2 ist Bestandteil des Ausführungsbereichs AK1.

Ausführungsbereich AK1
Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken, insbesondere in einer charakteristischen Tiefe der Baugrubensohle von größer 5 m unter erschwerten Bedingungen und unter Einsatz technisch anspruchsvoller Bauverfahren.

Gütezeicheninhaber der Gruppe AK1 erfüllen die Anforderungen der Gruppen AK2 und AK3.

 

Für die Beurteilungsgruppen bzw. Ausführungsbereiche AK gilt gleichermaßen:


- Erfahrung und Zuverlässigkeit
Besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausführung der beschriebenen Arbeiten.

Besondere Erfahrungen des Unternehmens gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des Unternehmens gilt als nachgewiesen durch Vorlage eines Organisationsmanagements.

Besondere Erfahrungen des eingesetzten Personals gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals gilt als nachgewiesen durch Vorlage entsprechender Referenzen (z. B.  Zeugnisse / Schulungsnachweise).


- Nachunternehmer
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die in diese oder eine andere Beurteilungsgruppe gem. Abschnitt 3.1 fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen.

Vortrieb (V)

Ausführungsbereich VP
Grabenloser Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Pilotrohr-Verfahren und damit vergleichbaren steuerbaren Verfahren.

Eine Einschränkung auf Produktrohre ≤ DN 150 wird auf der Urkunde genannt.


Ausführungsbereich VM
Grabenloser unbemannter Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Verfahren im Mikrotunnelbau mit Schnecken- und Spülförderung.

Gütezeicheninhaber der Gruppe VMD erfüllen auch die Anforderungen der Gruppe VM.


Ausführungsbereich VMD
Grabenloser Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen mit geschlossenen steuerbaren Schilden und Stützung der Ortsbrust durch Flüssigkeit mit Druckluft oder Erddruck (z.B. Mix- oder EPB-Schild).

Gütezeicheninhaber der Gruppe VMD erfüllen auch die Anforderungen der Gruppe VM.


Ausführungsbereich VO
Grabenloser bemannter Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen mit offenen steuerbaren Schilden ohne Druckluft.

Gütezeicheninhaber der Gruppe VOD erfüllen auch die Anforderungen der Gruppe VO.


Ausführungsbereich VOD
Grabenloser bemannter Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen mit offenen steuerbaren Schilden unter Druckluft.

Gütezeicheninhaber der Gruppe VOD erfüllen auch die Anforderungen der Gruppe VO.


Ausführungsbereich VB
Grabenloser bemannter Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen in bergmännischer Stollenbauweise.

 

Für die Beurteilungsgruppen bzw. Ausführungsbereiche V gilt gleichermaßen:


- Erfahrung und Zuverlässigkeit
Besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausführung der beschriebenen Arbeiten.

Besondere Erfahrungen des Unternehmens gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des Unternehmens gilt als nachgewiesen durch Vorlage eines Organisationsmanagements.

Besondere Erfahrungen des eingesetzten Personals gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals gilt als nachgewiesen durch Vorlage entsprechender Referenzen (z. B. Zeugnisse / Schulungsnachweise).


- Nachunternehmer
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die in diese oder eine andere Beurteilungsgruppe gem. Abschnitt 3.1 fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen.

 

Sanierung (S)

Ausführungsbereich S
Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken. Gütezeichen Kanalbau der Beurteilungsgruppe S werden für die Handhabung eines einzelnen Sanierungssystems erteilt. Die Systeme werden auf der Verleihungsurkunde genannt.

Die Eignung eines Sanierungssystems wird mit der Erteilung eines Gütezeichens nicht bewertet.

 

Für die Beurteilungsgruppe bzw. den Ausführungsbereich S gilt:


- Erfahrung und Zuverlässigkeit
Besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausführung der beschriebenen Arbeiten.

Besondere Erfahrungen des Unternehmens gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des Unternehmens gilt als nachgewiesen durch Vorlage eines Organisationsmanagements.

Besondere Erfahrungen des eingesetzten Personals gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals gilt als nachgewiesen durch Vorlage entsprechender Referenzen (z. B. Zeugnisse / Schulungsnachweise).


- Nachunternehmer
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die in diese oder eine andere Beurteilungsgruppe gem. Abschnitt 3.1 fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen.

Inspektion (I)

Ausführungsbereich I
Inspektion von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken.

 

Für die Beurteilungsgruppe bzw. den Ausführungsbereich I gilt:


- Erfahrung und Zuverlässigkeit
Besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausführung der beschriebenen Arbeiten.

Besondere Erfahrungen des Unternehmens gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des Unternehmens gilt als nachgewiesen durch Vorlage eines Organisationsmanagements.

Besondere Erfahrungen des eingesetzten Personals gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals gilt als nachgewiesen durch Vorlage entsprechender Referenzen (z. B. Zeugnisse / Schulungsnachweise).


- Nachunternehmer
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die in diese oder eine andere Beurteilungsgruppe gem. Abschnitt 3.1 fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen.

Reinigung (R)

Ausführungsbereich R
Reinigung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken.

 

Für die Beurteilungsgruppe bzw. den Ausführungsbereich R gilt:


- Erfahrung und Zuverlässigkeit
Besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausführung der beschriebenen Arbeiten.

Besondere Erfahrungen des Unternehmens gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des Unternehmens gilt als nachgewiesen durch Vorlage eines Organisationsmanagements.

Besondere Erfahrungen des eingesetzten Personals gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals gilt als nachgewiesen durch Vorlage entsprechender Referenzen (z. B. Zeugnisse / Schulungsnachweise).


- Nachunternehmer
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die in diese oder eine andere Beurteilungsgruppe gem. Abschnitt 3.1 fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen.

Dichtheitsprüfung (D)

Ausführungsbereich D
Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken.

 

Für die Beurteilungsgruppe bzw. den Ausführungsbereich D gilt:


- Erfahrung und Zuverlässigkeit
Besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausführung der beschriebenen Arbeiten.

Besondere Erfahrungen des Unternehmens gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des Unternehmens gilt als nachgewiesen durch Vorlage eines Organisationsmanagements.

Besondere Erfahrungen des eingesetzten Personals gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals gilt als nachgewiesen durch Vorlage entsprechender Referenzen (z. B. Zeugnisse / Schulungsnachweise).


- Nachunternehmer
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die in diese oder eine andere Beurteilungsgruppe gem. Abschnitt 3.1 fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen.

Ausschreibung und Bauüberwachung beim offenen Kanalbau (ABAK)

Ausführungsbereich ABAK
Ausschreibung und Bauüberwachung bei Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken.

 

Für die Beurteilungsgruppe bzw. den Ausführungsbereich ABAK gilt:


- Erfahrung und Zuverlässigkeit

Besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausschreibung und Bauüberwachung bei Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen in offener Bauweise (ABAK).

Besondere Erfahrungen des Unternehmens gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des Unternehmens gilt als nachgewiesen durch Vorlage eines Managementsystems zur Fehlerminimierung (z.B. 4-Augen Prinzip).

Besondere Erfahrungen des eingesetzten Personals gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals gilt als nachgewiesen durch Vorlage entsprechender Referenzen (z. B. Zeugnisse / Schulungsnachweise).


- Nachunternehmer

Nachunternehmer müssen die Anforderungen dieser Beurteilungsgruppe erfüllen. Werden nur einzelne Tätigkeiten (z. B. Bauüberwachung) von Nachunternehmern durchgeführt, müssen für diese Tätigkeiten die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllt sein.

Ausschreibung und Bauüberwachung bei grabenloser Verlegung (ABV)

Ausführungsbereich ABV
Ausschreibung und Bauüberwachung bei grabenlosem Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken.

 

Für die Beurteilungsgruppe bzw. den Ausführungsbereich ABV gilt:


- Erfahrung und Zuverlässigkeit

Besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausschreibung und Bauüber-wachung bei grabenlosem Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und
-kanälen (ABV).

Besondere Erfahrungen des Unternehmens gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des Unternehmens gilt als nachgewiesen durch Vorlage eines Managementsystems zur Fehlerminimierung (z.B. 4-Augen Prinzip).

Besondere Erfahrungen des eingesetzten Personals gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals gilt als nachgewiesen durch Vorlage entsprechender Referenzen (z. B. Zeugnisse / Schulungsnachweise).


- Nachunternehmer

Nachunternehmer müssen die Anforderungen dieser Beurteilungsgruppe erfüllen. Werden nur einzelne Tätigkeiten (z. B. Bauüberwachung) von Nachunternehmern durchgeführt, müssen für diese Tätigkeiten die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllt sein.

Ausschreibung und Bauüberwachung bei grabenloser Sanierung (ABS)

Ausführungsbereich ABS
Ausschreibung und Bauüberwachung bei grabenloser Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken.

 

Für die Beurteilungsgruppe bzw. den Ausführungsbereich ABS gilt:


- Erfahrung und Zuverlässigkeit

Besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausschreibung und Bauüber-wachung von Sanierungsmaßnahmen an Abwasserleitungen und -kanälen (ABS).

Besondere Erfahrungen des Unternehmens gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des Unternehmens gilt als nachgewiesen durch Vorlage eines Managementsystems zur Fehlerminimierung (z.B. 4-Augen Prinzip).

Besondere Erfahrungen des eingesetzten Personals gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals gilt als nachgewiesen durch Vorlage entsprechender Referenzen (z. B. Zeugnisse / Schulungsnachweise).


- Nachunternehmer

Nachunternehmer müssen die Anforderungen dieser Beurteilungsgruppe erfüllen. Werden nur einzelne Tätigkeiten (z. B. Bauüberwachung) von Nachunternehmern durchgeführt, müssen für diese Tätigkeiten die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllt sein.