HINWEISE IN REGELWERKEN

ATV-M 149-5

Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden 
Teil 5: Optische Inspektion 
Merkblatt ATV-M 149-5: Dezember 2010, 
Abschnitt 8.2: Auftragsvergabe
 
Bei der Auftragsvergabe ist sicherzustellen, dass insbesondere die Qualitätsanforderungen an die zu vergebenden Leistungen genau beschrieben und vom jeweils zu beauftragenden Unternehmen tatsächlich erbracht werden können. 

Auftraggeber sind verpflichtet, entsprechende Sorgfalt bei der Vergabe der Leistungen der optischen Inspektion anzuwenden. Sie haben die erforderlichen Qualifikationen der Bewerber oder Bieter abzufragen und sich von deren Eignung zur Ausführung der Arbeit zu überzeugen. Hinweise dazu gibt VOB/A und VOL. 

Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Ausführungsbereich I und G enthält Anforderungen an die fachtechnische Eignung der Unternehmen und des eingesetzten Personals hinsichtlich: 
o Erfahrung und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals, 
o Geräteausstattung, 
o Aus- und Weiterbildung, 
o Eigenüberwachung der Inspektion, 
o Kontrolle der Eigenüberwachung (Fremdüberwachung), 
o Einsatz von Nachunternehmern. 

Der Nachweis der für die Ausführung der Arbeit erforderlichen fachtechnischen Eignung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 gilt als erbracht, wenn das Unternehmen: 

o ein Zertifikat der entsprechenden Beurteilungsgruppe I gemäß Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 der Gütegemeinschaft ,,Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V." 

oder 

o einen entsprechenden Qualifikationsnachweis gemäß Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 
(Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961, Abschnitt 4) vorlegt. 

Für Grundstücksentwässerungsanlagen <= DN 250 kann der Nachweis des Weiteren durch Vorlage eines Zertifikats der Beurteilungsgruppe G gemäß Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 der Gütegemeinschaft ,,Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V." geführt werden.