HINWEISE IN REGELWERKEN

DWA-A 142

Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten
Arbeitsblatt DWA-A 142: Januar 2016

 

1 Anwendungsbereich

Dieses Arbeitsblatt regelt die Anforderungen für Neubau, Betrieb und Unterhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen in Wasserschutzgebieten.

Das Arbeitsblatt gilt auch für Gebiete, die der öffentlichen Wassergewinnung dienen oder dafür vorgesehen sind, für die aber noch keine Schutzzonen festgesetzt sind. In diesen Fällen sind die voraussichtlichen Schutzzonen durch ein Fachgutachten zu ermitteln.

Das Arbeitsblatt bezieht sich auch auf den Bestand von Abwasserleitungen und -kanälen, einschließlich der Schachtbauwerke und einschließlich deren Reparatur und Renovierung

 

6 Anforderungen an die Bauausführung
6.1 Allgemeines

Auftraggeber sind verpflichtet, entsprechende Sorgfalt bei der Vergabe der Bauleistungen anzuwenden. Sie müssen sich von den erforderlichen Qualifikationen der Bewerber oder Bieter überzeugen. Hinweise dazu enthält DIN 1960 (VOB/A).

Der Auftraggeber kann sich eines „Systems zur Prüfung von Lieferanten oder Unternehmen“ gemäß der EG-Richtlinie vom 17.09.1990 bedienen (Anhang C der DIN EN 1610).

Der Güteschutz Kanalbau RAL-GZ 961 und Güteschutz Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 sind ein solches System und enthalten Anforderungen an:

  • Personal,
  • Geräte,
  • Aus- und Weiterbildung,
  • Eigenüberwachung der Bauleistung,
  • unabhängige Kontrolle der Eigenüberwachung,
  • Einsatz von Nachunternehmern,
  • Bezug von Lieferungen und Fremdleistungen.

[…]

 

6.2 Prüfungen zur Abnahme

[…]

Das die Inspektion und/oder Dichtheitsprüfung durchführende Unternehmen muss geeignet sein. Der Nachweis der Qualifikation kann als erbracht gelten, wenn die Anforderungen nach RAL-GZ 961 (Güteschutz Kanalbau), nach RAL-GZ 968 (Güteschutz Grundstücksentwässerung) oder Merkblatt DWA-M 190 in den Ausführungsbereichen „Inspektion“ und „Dichtheitsprüfung“ oder gleichwertige Anforderungen erfüllt werden.

[…]

 

9 Betrieb und Unterhalt
9.2 Inspektion

[…]

Das die Inspektion und/oder Dichtheitsprüfung durchführende Unternehmen muss geeignet sein. Der Nachweis der Qualifikation kann als erbracht gelten, wenn die Anforderungen nach RAL-GZ 961 (Güteschutz Kanalbau), nach RAL-GZ 968 (Güteschutz Grundstücksentwässerung) oder Merkblatt DWA-M 190 in den Ausführungsbereichen „Inspektion“ und „Dichtheitsprüfung“ oder gleichwertige Anforderungen erfüllt werden.

[…]