HINWEISE IN REGELWERKEN

BFR – Baufachliche Richtlinie Abwasser

(Arbeitshilfen Abwasser)

Arbeitshilfen zu Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes, Ausgabe 2024

 

A-2.1 Kanalreinigung

Qualifikation

Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen und erfüllen (Fachkunde und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung).

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber/Bieter im Vergabeverfahren die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach [RAL-GZ 961] bzw. [RAL-GZ 968] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens für die geforderte Beurteilungsgruppe „R“ nachweist.

Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen der Beurteilungsgruppe „R“ im Vergabeverfahren über einen Prüfbericht nachweist und im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Einhaltung der Gütesicherung abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung durchführt.


A-2.3 Optische Inspektion

Qualifikation

Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und  während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen und erfüllen (Fachkunde und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung).

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber /Bieter im Vergabeverfahren die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach [RAL-GZ 961] bzw. [RAL-GZ 968] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens für die geforderte Beurteilungsgruppe „I“ nachweist.

Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen der Beurteilungsgruppe „I“ im Vergabeverfahren über einen Prüfbericht nachweist und im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Einhaltung der Gütesicherung abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung durchführt.


A-2.5 Dichtheitsprüfung

A-.5.11 Hinwies zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Dichtheitsprüfung

Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen und erfüllen (Fachkunde und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung).

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber /Bieter im Vergabeverfahren die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach [RAL-GZ 961] bzw. [RAL-GZ 968] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens für die geforderte Beurteilungsgruppe „D“ nachweist.

Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen der Beurteilungsgruppe „D“ im Vergabeverfahren über einen Prüfbericht nachweist und im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Einhaltung der Gütesicherung abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung durchführt.


A-6 Sanierungsverfahren

A-6.1.4 Gütesicherung

Die Gütesicherung ist ein Prozess, der sich über die Verfahrensauswahl im Rahmen der Planung, der Vergabe der Leistungen (Bewerberauswahl) und die Bauüberwachung während der Ausführungsphase erstreckt.

 

Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens erfüllen und nachweisen (Fachkunde und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung).

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber /Bieter im Vergabeverfahren die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach [RAL-GZ 961] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens für die geforderte Beurteilungsgruppe „S“ nachweist.

Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen der Beurteilungsgruppe „S“ im Vergabeverfahren über einen Prüfbericht nachweist und im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Einhaltung der Gütesicherung abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung durchführt.

Die Qualifikationsnachweise sind in Abhängigkeit von den ausgeschriebenen Sanierungsverfahren zu fordern (z. B. S10.1 - Spachtel-/Verpresssysteme, S27.3 -Schlauch-Lining, Licht- Härtung). Weitere Informationen sind im Internetauftritt des Güteschutz Kanalbau zu finden (siehe BFR Abwasser >Links > Externe Links).