HINWEISE IN REGELWERKEN
BFR – Baufachliche Richtlinie Abwasser
(Arbeitshilfen Abwasser)
Anhang A-6.1.4 - BFR Abwasser
Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen und erfüllen (Fachkunde und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung).
die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach
[RAL-GZ 961] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens für die geforderte Beurteilungsgruppe „S“ nachweist.
Weitere Informationen sind unter www.kanalbau.com zu finden.
Inspektion, Anforderung an die Qualifikation der Unternehmen
Anhang A-2.3.2 - BFR Abwasser
und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung).
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber /Bieter im Vergabeverfahren
die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach
[RAL-GZ 961] bzw. [RAL-GZ 968] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Güte-zeichens für die geforderte Beurteilungsgruppe „I“ nachweist.
Reinigung, Anforderung an die Qualifikation der Unternehmen
Anhang A-2.1.3 - BFR Abwasser
Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen und erfüllen (Fachkunde und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung).
Dichtheitsprüfung, Anforderung an die Qualifikation der Unternehmen
Anhang A-2.5.11 - BFR Abwasser
Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen und erfüllen (Fachkunde und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung).
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber/Bieter im Vergabeverfahren
die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach
[RAL-GZ 961] bzw. [RAL-GZ 968] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens für die geforderte Beurteilungsgruppe „D“ nachweist.
Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen der Beurteilungsgruppe „D“ im Vergabeverfahren über einen Prüfbericht nachweist und im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen
Vertrag zur Einhaltung der Gütesicherung abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung durchführt.
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